Leistungen der Pflegeversicherung
Menschen mit Demenz haben in der Regel Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese richten sich:
Zur Bestimmung des Hilfebedarfes muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung. Zur Feststellung einer Pflegestufe ermitteln die Gutachter minutengenau den Hilfebedarf, der für die Körperpflege, die Mobilität, die Ernährung und die hauswirtschaftliche Versorgung anfällt. Für eine gute Vorbereitung empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen.
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Pflegestufe |
Durchschnittlicher Mindestaufwand pro Tag |
Pflegeaufwand für Körperpflege, Ernährung, Mobilität |
Hilfebedarf am Tag mindestens |
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Stufe I |
90 Minuten |
mindestens 46 Minuten |
1 mal bei mindestens zwei Verrichtungen |
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Stufe II |
180 Minuten |
mindestens 120 Minuten |
3 mal |
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Stufe III |
300 Minuten |
mindestens 240 Minuten |
rund um die Uhr, regelmäßig auch in der Nacht |
Die Beaufsichtigung und Anleitung der Pflege bei Menschen mit Demenz zählt ausdrücklich zum Hilfebedarf.







